PPWR – Das müssen Händler & Hersteller jetzt wissen
Seit dem 11. Februar 2025 gilt in der gesamten EU die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) . Sie ersetzen die alte Verpackungsrichtlinie und bringen verbindliche Regeln ein, um Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und die Umweltbelastung zu senken.
Die wichtigsten Ziele der PPWR
- 15 % weniger Verpackungsmüll pro Kopf bis 2040
- 100 % recyclingfähige Verpackungen bis 2030
- Mehr wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungen
- Einheitliche EU-weite Kennzeichnung für bessere Entsorgung
Pflichten für Hersteller und Händler
- Konformitätserklärung & technische Dokumentation für jede Verpackung vom 12.08.2026
- Verbot bestimmter Schadstoffe wie Blei, Cadmium oder PFAS
- Recyclingfähige Gestaltung ab 2030 begründet
- Mindestrezyklatanteil für Kunststoffverpackungen
- Minimierung von Gewicht und Volumen
- Kennzeichnungspflicht für Entsorgung & Materialzusammensetzung ab 2028
Praxis-Tipps zur Vorbereitung
Unternehmen sollten ihre Verpackungen konsequent auf Recyclingfähigkeit, Schadstofffreiheit und Wiederverwendbarkeit prüfen. Obwohl einige Details der PPWR noch konkretisiert werden, verschaffen sich Unternehmen durch eine proaktive Anpassung einen klaren Wettbewerbsvorteil.
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