Illustration zur EU-Verpackungsverordnung

Seit dem 11. Februar 2025 gilt in der gesamten EU die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) . Sie ersetzen die alte Verpackungsrichtlinie und bringen verbindliche Regeln, um Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und die Umweltbelastung zu senken.

Die wichtigsten Ziele

  • 15 % weniger Verpackungsmüll pro Kopf bis 2040
  • 100 % Recyclingfähigkeit aller Verpackungen bis 2030
  • Mehr wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungen
  • Einheitliche Kennzeichnung und Standardisierung

Pflichten für Hersteller und Händler

  • Konformitätserklärung & technische Dokumentation für jede Verpackung vom 12.08.2026
  • Verbot bestimmter Schadstoffe wie Blei, Cadmium oder PFAS
  • Recyclingfähige Gestaltung ab 2030 Pflicht
  • Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen
  • Minimierung von Gewicht und Volumen
  • Kennzeichnungspflicht ab 2028

Praxis-Tipps

Unternehmen sollten daher ihre Verpackungen auf Recyclingfähigkeit, Schadstofffreiheit und Wiederverwendbarkeit prüfen. Auch wenn viele Details der PPWR noch nicht feststehen, ist eine proaktive Anpassung ein klarer Wettbewerbsvorteil.

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