Was ist das Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und ersetzt die frühere Verpackungsverordnung. Es regelt den Umgang mit Verpackungen in Deutschland und soll dazu beitragen, Umweltbelastungen durch Verpackungsabfälle zu reduzieren.
Was bezweckt das Gesetz?
Das Ziel ist es, die Recyclingquote zu erhöhen und Hersteller sowie Händler stärker in die Verantwortung zu übernehmen. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss sich an den Kosten für deren Rücknahme und Verwertung beteiligen.
Für wen gilt das Gesetz?
Das Gesetz gilt für alle, die verpackte Waren erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen – auch für Betreiber von Onlineshops. Betroffene müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und ihre Verpackungsmengen melden.
Weitere Informationen
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier: Verpackungsgesetz auf gesetze-im-internet.de
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