Seit dem 11. Februar 2025 gilt in der gesamten EU die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) . Sie ersetzen die alte Verpackungsrichtlinie und bringen verbindliche Regeln, um Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und die Umweltbelastung zu senken.
Die wichtigsten Ziele
- 15 % weniger Verpackungsmüll pro Kopf bis 2040
- 100 % Recyclingfähigkeit aller Verpackungen bis 2030
- Mehr wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungen
- Einheitliche Kennzeichnung und Standardisierung
Pflichten für Hersteller und Händler
- Konformitätserklärung & technische Dokumentation für jede Verpackung vom 12.08.2026
- Verbot bestimmter Schadstoffe wie Blei, Cadmium oder PFAS
- Recyclingfähige Gestaltung ab 2030 Pflicht
- Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen
- Minimierung von Gewicht und Volumen
- Kennzeichnungspflicht ab 2028
Praxis-Tipps
Unternehmen sollten daher ihre Verpackungen auf Recyclingfähigkeit, Schadstofffreiheit und Wiederverwendbarkeit prüfen. Auch wenn viele Details der PPWR noch nicht feststehen, ist eine proaktive Anpassung ein klarer Wettbewerbsvorteil.
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